Wir können Ihnen die Möglichkeit bieten sich mit Ihrem tierischen Liebling zusammen bestatten zu lassen, in Form der Dünenascheverstreuung, in den schönsten Dünen der holländischen Küste "Frei im Wind, vom Sand getragen". Sie können uns selbstverständlich auch nur Ihren tierischen Schatz anvertrauen, an dem Ort, an dem Sie gemeinsam Ihren Urlaub verbracht haben.
Wir haben hier zusammengetragen, was in Deutschland erlaubt ist:
Sie dürfen die Asche Ihres geliebten Tieres zuhause aufbewahren. Im Gegensatz zu der Humanbestattung gibt es keine Bestattungspflicht für die Asche eines Tieres. Im Gegensatz zu den Vorschriften der regulären Erdbestattung ist die Beisetzung einer Tierurne auf eigenem Grund und Boden ohne Bedenken möglich.
Die Beisetzung auf öffentlichen Wegen und Flächen ist Ihnen nicht gestattet. Sollten Sie keinen eigenen Garten besitzen, können Sie die Asche auf einem der ausgewiesenen Tierfriedhöfe oder einem Mensch-Tierfriedhof beisetzen lassen oder in der Natur verstreuen.
Tierbestattung/ Verstreuung : Darf man ein Tier über den Hausmüll entsorgen?
Stirbt ein Haustier, muss der Tierhalter entscheiden, was mit seinem Lieblings geschehen soll. Der tierische Liebling darf nicht in die Bio-Mülltonne. Für kleinere Tieren ist das legal. Größere Tiere darf man aber auf keinen Fall über den Hausmüll oder die Biotonne entsorgen, dies ist laut Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten. (TierNebG) Verboten ist es auch, den Liebling eines Tieres im Wald zu vergraben. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist eine solche Bestattung eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen.
Ist es erlaubt, das Tier im Garten zu begraben?
Alternativ zum heimlichen Vergraben im Wald bietet es sich an, den Tierkörper im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen. Eine solche Bestattung ist legal.
Eine Bestattung im Garten oder auf dem Grundstück muss man sich, wenn es sich um ein kleines Tier handelt, nicht genehmigen lassen. Bei einem größeren Tier braucht man eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Das Amt erlaubt in der Regel Hausbestattungen sofern das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.
Wer sein Tier auf eigenem Grund und Boden bestatten will, muss sich an einige Regeln halten. Das Grab darf sich zum Beispiel nicht auf einem Grundstück befinden, das zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehört. Eine weitere gesetzliche Vorgabe ist, dass die letzte Ruhestätte des Tieres ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein müsse. Darüber hinaus muss man den verstorben tierischen Liebling mindestens einen halben Meter tief eingraben und mit viel Erde bedecken.
Wenn man keinen Garten besitzt, kann man den Tierkörper zu einer kommunalen Tierkörperbeseitigungsanlage bringen oder ihn abholen lassen. Die Kosten dafür liegen bei rund 20 Euro. In eine Tierkörperbeseitigungsanlage lässt auch ein Tierarzt die Tiere bringen, die er eingeschläfert hat und deren Besitzer sie nicht mit nach Hause nehmen wollen.
Viele Menschen wollen ihren tierischen Liebling nicht in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen oder bringen lassen, sondern ihrem Liebling ein würdiges Begräbnis auf einem Tierfriedhof bereiten. Bundesweit gibt es immer mehr Tierfriedhöfe, mittlerweile 120.
Diejenigen, die ihr Haustier auf einem Tierfriedhof begraben lassen wollen, können sich entscheiden, ob sie ihr verstorbenes Tieres einzeln oder gemeinsam mit anderen Tierkörpern in einem Sammelgrab begraben lassen wollen. Tierbestattungen auf Tierfriedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.
Gemeinsame Bestattung bzw. Verstreuung von Mensch und Tier
Auch nach dem Tod mit dem tierischen Liebling vereint zu sein, das wünschen sich immer mehr Tierhalter. Die gemeinsame Bestattung mit dem Haustier ist mittlerweile tatsächlich möglich. In Deutschland gibt es bereits einige wenige Tier-Mensch-Friedhöfe. Tendenz steigend.
Doch ist das rein rechtlich eigentlich möglich? „Ja, eine solche Entscheidung obliegt allerdings den Betreibern der Tier-Mensch-Friedhöfe und muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden. Da in Deutschland in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für ihre tierischen Begleiter gilt, ist es möglich, die Asche des geliebten Tieres zunächst in einer Urne mit nach Hause zu nehmen. Hamburg ist das erste Bundesland, das diesbezüglich eine einheitliche Regelung hat. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Gesetz besagt, dass die Asche verstorbener Haustiere gemeinsam mit ihren Haltern auf den Friedhöfen der Hansestadt beigesetzt werden darf.
Wer eine solche Form der Bestattung wünscht, sollte sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und vorzusorgen. Hier können wir von TreibSand® die Mensch/Tier Verstreuung in den Dünen anbieten. Wenn Sie auf dem Friedhof Ihres Wohnortes beerdigt werden möchten und die Urne mit der Asche Ihres Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt werden soll, sollten Sie sich vorab informieren, ob dies dort überhaupt möglich ist. Zusätzlich kann man auch Kontakt zu Betreibern spezieller Tier-Mensch-Friedhöfe aufnehmen, um sich zu informieren. Damit die Hinterbliebenen dem Wunsch des Verstorbenen nachkommen können beziehungsweise müssen, sollten die genauen Bestimmungen in einem Testament festgelegt werden.
Die Einäscherung und die Überführung der Tiere finden natürlich streng getrennt statt. In der Regel sterben Tiere und Halter nicht gleichzeitig, dennoch ist eine gemeinsame Bestattung möglich. Die Tiere, die ja meist zuerst sterben, werden nach ihrem Tode eingeäschert und ihre Halter dürfen sie dann in der Urne mit nach Hause nehmen. Aber auch andersherum ist das gemeinsame Begräbnis möglich. Wenn ein Tier erst nach seinem Halter stirbt, kann anschließend die gemeinsame Mensch/Tier Dünenascheverstreuung stattfinden. Allerdings ist auch hier wichtig, dass der Halter frühzeitig entsprechende rechtswirksame Bestimmungen trifft.
Tierhalter sollten frühzeitig die Vorsorge für ihr Haustier treffen und klären, was nach dem eigenen Tod mit dem tierischen Liebling passieren soll.